Altholz Regal DIBI
DIBI ist ein freistehendes Regal aus massivem Holz mit klarer, reduzierter Konstruktion. Die offenen Regalböden und die geringe Tiefe von nur 25 cm machen es zu einem großzügigen Möbelstück, das trotz seiner Höhe leicht und ruhig im Raum wirkt.
Ob als Bücherregal im Wohnzimmer, offenes Standregal, Küchenregal oder Stauraum für Keramik, Geschirr und ausgewählte Lieblingsstücke – DIBI bietet viel Platz, ohne unnötig weit in den Raum zu ragen.
Gefertigt wird das Regal aus 40 mm starken, massiven Fichtenholzplatten. In unserer Werkstatt wird das Holz von Hand weiterbearbeitet, gebürstet und veredelt. Dadurch entsteht die charakteristische, lebendige Oberfläche mit sichtbarer Struktur und einem gealterten, ursprünglichen Ausdruck.
Die massive Bauweise und die geradlinige Form machen DIBI zu einem langlebigen Möbelstück mit bewusst schlichtem Design.
DIBI 180
80 × 25 × 180 cm
Breite × Tiefe × Höhe
DIBI 200
100 × 25 × 200 cm
Breite × Tiefe × Höhe
Sondermaße sind auf Anfrage möglich.
Da Holz ein Naturmaterial ist und jede Oberfläche von Hand bearbeitet wird, unterscheiden sich die einzelnen Regale in Maserung, Struktur und Farbton. Äste, Risse und Unebenheiten sind gewollt und Teil des individuellen Charakters. Jedes DIBI ist ein Unikat.
RÜCKGABERECHT
Bei Standardprodukten aus unserer Collection akzeptieren wir eine Rückgabe innerhalb von 30 Tage. Bitte beachte, dass die Versandkosten für die Retoure verrechnet werden und nicht kostenfrei ist. Ausgenommen davon sind Mängel oder Schäden, in solchen Fällen kontaktiere uns bitte umgehend per Mail.
PRODUKTION & VERSAND
Der Tisch wird voll montiert geliefert (und ist auch nicht zerlegbar).
Innerhalb der EU liefern wir per Spedition bis zur Bordsteinkante des Gebäudes. Die Spedition kontaktiert dich direkt zur Terminvereinbarung. Dafür benötigen wir unbedingt deine aktuellen Kontaktdaten.
Außerhalb der EU erfolgt der Versand in der Regel mit Paketdiensten. Eventuell anfallende Kosten für Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und sonstige lokale Abgaben trägt der Käufer. Diese werden zusätzlich zur Bestellung von der jeweils zuständigen lokalen Behörde erhoben.

